1. EINLEITENDE ANMERKUNG

Der Unterkunftsvertrag auf einem Boot wird gültig, nachdem der gesamte Betrag der Unterkunft auf dem Boot eingezahlt wurde. Alles was in unserem Programm angeführt wurde, ist für uns und Sie rechtskräftig und Bestandteil des Vertrages. Nur diese Bedingungen sind Grundlage für Regelungen eventueller Streitigkeiten zwischen uns. Wir bitten Sie daher, diese sorgfältig zu lesen.

2. RESERVIERUNG UND BEZAHLUNG

Das Boot kann per Email, Telefon, Fax oder direkt reserviert werden. Die gemieteten Boote mit Komplettausrüstung können erst nach geregelter Bezahlung (50% bei Reservierung, der Rest spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn) gebraucht werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eine Liste mit den Namen und Adressen der Besatzung 4 Wochen vor Mietbeginn zuzustellen. Falls der Gesamtbetrag nicht innerhalb des vertraglich festgelegten Termins erfolgt, wird der Vertrag ungültig. Der Vermieter verfügt daraufhin über den bereits eingezahlten Betrag. Kann der Mietvertrag nicht unterschrieben werden, so gilt die Anzahlung des Mietpreises als Vertragsabschluss,  indem  beide Parteien  die Vertrags- und Geschäftsbedinungen akzeptieren.

Falls der Mieter des Bootes nicht auch Endnutzer ist, verpflichtet sich der Mieter den Endnutzer über die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis zu setzen, andernfalls werden eventuelle Forderungen die vom Endnutzer zu tragen wären, dem Mieter in Rechnung gestellt.

Wenn der Mieter nicht der Endnutzer ist, so gelten die im Text erwaehnten Rechte und Pflichten auch fuer den Endnutzer.

3. MIETSBETRAG

Der Mietsbetrag beinhaltet die Gebühren für das Boot, welches gemäss der offiziellen Preis- und Inventarliste des AVS berechnet wird. Der Mietsbetrag beinhaltet nicht die sonstigen Kosten wie z. Bsp. Nahrungsmittel, Treibstoff oder Anliegegebühren. Das Boot wird dem Mieter mit einem vollen Wasser- und Treibstofftank übergeben, in einwandfreiem Zustand. In dieser Form muss es auch zurückgegeben werden.

4. MIETSVERZICHT

Falls der Mieter aus irgendwelchen Gründen die Bootsmiete nicht in Anspruch nehmen kann, steht es ihm frei, eine Person zu finden, die seine Rechte und Pflichten unter Zustimmung des Vermieters übernimmt. Falls der Mieter keinen Ersatz findet, behält der Vermieter 30% der Miete im Falle eines Verzichts 2 Monate vor Mietantritt, 50% der Miete im Falle eines Verzichts 4 Wochen vor Mietantritt, 100% der Miete im Falle eines Verzichts weniger als 4 Wochen vor Mietantritt. Abweichungen der Bootsausstattung  und Inventar von übersandten Listen berechtigen den Mieter nicht zu Preisnachlässen, sofern für die Sicherheit alle nötigen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind und die Fahrtüchtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigt ist.

5. KAUTION

Bei Übernahme des Bootes wird eine Kaution in Bar oder per Kreditkarte fällig (der Betrag ist in der Preisliste für jedes Boot angegeben). Diese Kaution wird vollständig nach dem Check out des Bootes am abgesprochenen Ort und zur abgesprochenen Zeit unter Voraussetzung der kompletten Ausrüstung und der Nichtbeschädigung des Bootes zurückgegeben. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Ausrüstung, einzelner Teile, oder bei Diebstahl des gesamten Bootes, behält der Besitzer einen gewissen Teil oder die gesamte Anzahlung zurück, die den Kosten für die Beschaffung der verlorenen oder beschädigten Ausrüstung, bzw. der Reperatur eines einzelnen Teiles des Bootes entsprechen. Der Nutzer der Dienstleistung, der Klient, muss täglich das Motoröl kontrollieren. Eventuelle durch Motorölmangel auftretende Schäden werden von der Versicherung nicht gedeckt. Der Mieter kann seine hinterlegte Kaution bei einer Versicherung seiner Wahl versichern lassen, dies wird auch vom Vermieter empfohlen.

Eine Kaution wird dann auch fällig wenn ein Skipper über den Vermieter dazugebucht wurde.

6. VERSICHERUNG

Jedes Boot hat eine Kasko- und obligatorische Passagierversicherung. Die Bedingungen der Bootsversicherung werden seitens der Versicherungsgesellschaft, bei welcher das Boot geführt wird, reguliert. Schäden, die ansonsten von der Versicherung gedeckt werden, werden nicht anerkannt, falls diese nicht sofort der Versicherung gemeldet werden. In diesem Fall ist der Dienstleistungsnutzer, der Klient, persönlich verantwortlich für den nicht gemeldeten Schaden. Falls das Boot beschädigt ist, ist der Klient verpflichtet, die Reperaturkosten bis zur Kautionshöhe zu tragen. Reperaturkosten höher als der Kautionsbetrag übernimmt die Versicherung. Im Falle grober Fahrlässigkeit oder im Falle nichtgemeldeten Schadens, trägt der Klient alle Kosten. Die privaten Besitztümer der Skipper und der Besatzung sind nicht mitversichert. Wir empfehlen eine Privatversicherung dazu. Privatbesitztümer sind nicht versichert.

7. INEMPFANGNAHME DES BOOTES

Check-in : SAMSTAG von 17.30 h
Check-out: SAMSTAG bis 9.00 h

Das Boot wird nur mit kompletter Ausrüstung, gefüllten Tank und in einwandfreien Zustand übergeben. In selbigem Zustand muss es auch wieder zurückgegeben werden. Die Inempfangnahme des Bootes erfolgt spätestens um 17.30 oder früher am Tage der Übergabe, unter der Bedingung, dass es technisch einwandfrei ist, die Rückgabe erfolgt bis spätestens 9.00 gemäss dem Unterkunftvertrag auf dem Boot. Verborgene Mängel am Boot oder der Ausrüstung, die dem Vermieter am Tage des Check-ins nicht bekannt sein konnten, sowie Mängel die eventuell nach der Inempfangnahme auftreten, geben dem Klienten nicht das Recht, den Mietsbetrag zu drücken. Falls eine weitere Fahrt aus irgendeinem Grunde nicht möglich, oder der Termin überschritten wird, muss der Leiter der Basis wegen Anweisungen angerufen werden. Bei Terminüberschreitung wegen schlechten Wetters, trägt der Klient alle für den Vermieter auftretenden Kosten. Daher raten wir, die Route sorgfältig zu planen. Der Klient verpflichtet sich, dass Boot an den besprochenen Ort zur besprochenen Zeit zurückzugeben. Falls er sich mit der Rückgabe verspätet, verpflichtet sich der Klient, für jede Verspätung bis zu drei Stunden den Tagesmietbetrag zu zahlen. Für jede Verspätung länger als drei Stunden, zahlt er die dreifache Tagesmiete nebst Zusatzkosten, die für den Vermieter infolge der verspäteten Rückgabe auftreten. Eine Verspätung ist nur im Falle höherer Gewalt möglich, wobei der Klient den Vermieter umgehend informieren muss. Alle damit entstandenen Kosten (Rückführungskosten, Reisekosten für den Folgemieter, usw…) trägt der Mieter.

8. VERMIETERPFLICHTEN

Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot am abgesprochenen Ort und zur abgesprochenen Zeit in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Falls der Vermieter nicht in der Lage sein sollte, dass reservierte Boot zur Verfügung zu stellen, kann er ein weiteres, mindestens gleichwertiges oder besseres zum Preise des ausgehandelten Bootes, oder ein kleineres nebst Rückgabe der Preisdifferenz zur ursprünglich verhandelten Preishöhe für den gleichen Zeitraum, inklusive etwaiger Unterkunftskosten während der Wartezeit auf das Boot. Falls dem Klienten innerhalb von 24 Stunden kein passendes Boot zur Verfügung gestellt wird, kann er den Mietvertrag kündigen, wobei ihm der Vermieter den eingezahlten Betrag vollständig rückerstattet. Im Falle eines grösseren Schadens auf dem Boot ist der Besitzer verpflichtet, selbigen so schnell wie möglich zu beheben. In dem Zeitraum, in welchem der Vermieter den Schaden beheben muss, trägt der Vermieter die Kosten des Bootes (Anliegegebühren), ausgenommen, der Klient benutzt das selbige Boot als Unterkunft während der Reperatur. In diesem Falle ist der Vermieter nicht verpflichtet, den eingezahlten Betrag wegen Benutzungsverhinderung rückzuerstatten. Jedes weitere Recht auf Entschädigung ist ausgeschlossen. Falls es unmöglich sein sollte, den Schaden zu beheben, ist der Vermieter verpflichtet ein ebenbürtiges oder besseres Boot zur Verfügung zu stellen. Falls der Vermieter das ausgehandelte Boot, ein ebenbürtiges oder sogar besseres  überhaupt nicht zur Verfügung stellen kann, hat der Klient das Recht den Vertrag zu kündigen und die komplette Rückerstattung des eingezahlten Betrages zu verlangen.

9. PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG DES MIETERS

Die Mieter bzw. Nutzer des Bootes werden darauf hingewiesen, jenes sorgfältig zu behandeln und sich an alle Vorschriften zu halten. Dem Mieter ist es untersagt das Boot unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen zu steuern.  Der Nutzer der Dienstleistung ist verpflichtet, den Zustand des Bootes und der Ausrüstung gemäss der erhaltenen Inventarliste zu überprüfen, welche dieser nach Inspektion und Inempfangnahme des Bootes unterschreibt. Alle Beanstandungen müssen vor Unterkunftsnutzung gemeldet werden. Alle Mängel und Schäden am Boot oder der Ausrüstung, die nicht während der Inempfangnahme seitens des Klienten bemerkt wurden, geben diesem nicht das Recht, den Preis für die Unterkunft auf dem Boot zu drücken. Die Haltung von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) an Bord ist nicht gestattet, mit Ausnahme einer vorherigen Vereinbarung. Der Klient ist verpflichtet, bei Rückgabe des Bootes den gesamten entstandenen Müll zu entsorgen. Der Mieter verpflichtet sich  das Boot  mit leeren Fäkalientanks zurückzubringen, diese sind mindestens 2 NM vor der Küste zu entleeren, ansonsten entleert der Vermieter die Fäkalientanks und berechnet die anfallenden Kosten dem Mieter Durch Sonnencreme enstandene Schäden und Fleckentfernung werden von der Kaution beglichen. Der Nutzer muss eine entsprechende Bootsfahrerlaubnis besitzen. Falls der Vermieter zu dem Schluss kommt, dass der Bootsführer nicht über das notwendige Wissen und Fertigkeiten verfügt, kann er sich durch Anheuerung eines Skippers das notwendige Wissen aneignen, oder der Leiter der Basis teilt ihm einen Skipper unter Zuzahlung des Klienten für die gesamte Mietdauer zu. Falls der Nutzer nicht selbst die Rolle des Bootsführers übernehmen möchte, benennt er vor Mietbeginn einen solchen. Dieser ist dann mitverantwortlich in Bezug auf den Vermieter. Für alle Konsequenzen, die aus der Überlassung des Bootes an Unbefugte entstehen, haftet der Klient. Der Klient verpflichtet sich, das Boot nicht selbst weiterzuvermieten, zu verleihen, zu kommerziellen Zwecken oder zu professionellem Fischfang zu benutzen. Er verpflichtet sich, nachts nur unter sicheren Umständen zu fahren, nicht die Hoheitswässer der Republik Kroatien zu verlassen, sowie Zoll und andere Vorschriften einzuhalten. Der Klient verpflichtet sich, das Logbuch korrekt zu führen, sowie Boot, Inventar und Ausrüstung sorgfältig handzuhaben. Der Klient ist verpflichtet, täglich den Öl- und Wasserstand im Motor zu überprüfen. Durch Öl- und Wassermangel anfallende Schäden am Motor fallen nicht unter die Versicherung und werden vom Klienten auf eigene Kosten selbst beglichen. Bei einer grösseren Havarie, sowie bei Beteiligung anderer Boote an einer solchen, müssen die Schäden dem Hafenkapitänsamt gemeldet und ein Protokoll für die Versicherungsgesellschaft mit Unterschrift beider Seiten angefertigt werden. Gleichwohl muss der Vermieter über alles informiert werden. Falls der Klient die angegebenen Verpflichtungen gemäss der Vorschriften nicht ausführt, wird er für den anfallenden Schaden belangt werden. Mit Unterschreiben der Check-in Liste bestätigt der Klient die Übernahme des Bootes in dem Zustand, der mit der Check-in Liste bestätigt wird. Dies bezieht sich sowohl auf die unter Wasser liegenden Bootsteile, als auch auf die über Wasser.  Für Handlungen und Unterlassungen seitens des Klienten, für die das Charterunternehmen einer dritten Partei verantwortlich ist, kommt der Klient vollständig auf. Der Betrag beläuft sich dann maximal auf Kautionshöhe. Der Dienstleistungsnutzer (Klient) ist für das Boot auch im Falle einer Beschlagnahmung seitens offizieller Behörden wegen unerlaubter oder illegaler Handlungen bei der Bootsbenutzung während der Vertragsgültigkeit verantwortlich.

10. SCHADENSREGULIERUNG

Im Fall einer Havarie oder eines Unfalls ist eine genaue Hergangsbeschreibung anzufertigen, die vom Hafenkapitän und der Polizei zu bestätigen ist. Außerdem ist der Vermieter, sowie der jeweilige Basisleiter unverzüglich zu unterrichten. Das Gleiche gilt bei Manövrierunfaehigkeit und bei Diebstahl. Die durch den Verstoß oder Nichtbeachtung der Vorschriften entstehenden Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Eine Grundberührung ist dem Basisleiter unverzüglich zu melden, damit überprueft werden kann, ob sich Kiel und Bodenkonstruktion in einem einwandfreien Zustand befinden. Für anfallende Reparaturkosten, Beschädigungen, Verlust von Ausrüstungsgegenständen, Verlust der Propeller,  Krankosten,  selbstverschuldete  Motor- oder Segelschaeden wird die Kaution einbehalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Bedienung/Benutzung des Boot und der Ausruestung entstehen. Bei nicht sofort feststellbaren Kosten oder bei Beschädigungen (um keinen Charterausfall für den Folgemieter zu verursachen) und die erst später repariert werden können, wird vom Vermieter ein Schätzbetrag einbehalten. Eine genae Abrechnung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Beschädigungen des Bootes, die durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers entstanden sind, haftet dieser für den Schaden und die Folgeschäden, insbesondere auch für Charterausfaelle. Entsteht ein Schaden durch Selbstverschulden des Mieters oder Skippers und ist eine Fortsetzung des Törns nicht möglich, so besteht die Möglichkeit ein weiteres Boot anzumieten, gemäß der regulären Preisliste und Hinterlegung einer Kaution. Bei einem Schaden oder Defekt, der nicht vom Mieter verursacht wurde und eine weitere Fortsetzung des Törns verhindert, wird der Vermieter diesen schnellstmöglich instandsetzen (meistens innerhalb von 24 Std.), unter der Vorraussetzung der uneingeschränkten Kooperation des Mieters.

Gelingt es dem Vermieter nicht im angegebenen Zeitraum den Schaden zu beheben wird der Vermieter einen angemessen Ersatz suchen.

Akzeptiert der Mieter den Ersatz, hat er keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz.

11. REKLAMIERUNGEN

Eventuelle Reklamationen und  Regressansprüche, die aus der Yachtcharter hervorgehen, sind spätestens 14 Tage nach Beendigung der Charter, schriftlich dem Vermieter mitzuteilen.
Der Vermieter nimmt nur diejenigen Reklamierungen in Betracht, welche in schriftlicher Form bei Rückgabe des Bootes eingereicht, sowie seitens des Mieters und Vermieters unterschrieben wurden. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist maximal bis zur Höhe der vereinbarten Mietgebühr begrenzt. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

12. ZUSTÄNDIGKEIT

Im Falle eines Missverständnisses oder Meinungsverschiedenheit werden die Parteien nach friedlicher Beilegung streben. Falls dieses nicht auf besagte Art erfolgen sollte, wird das Gericht nach Sitz des Vermieters eingeschaltet, welches den rechtlichen Vorschriften der Republik Kroatien unterliegt. Sonderrichtlinien müssen in schriftlicher Form angegeben werden. Falls eine Klausel des Unterkunftsvertrags auf einem Boot nichtig oder beanstandet wird, beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der restlichen Vertragsklauseln. In diesem Fall werden die betroffenen Parteien anstelle der nichtigen oder strittigen Klausel sich bezüglich der benannten Klausel absprechen, wie auch im Falle, dass sie während des Vertragsabschlusses von der Nichtigkeit, Unanwendbarkeit oder Strittigkeit der Vertragsklausel wussten.